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Förderung von Kleinprojekten

Über das Förderinstrument „Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien“ können wir kleinere Projekte mit Gesamtausgaben bis zu 20.000 € unterstützen. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Gesamtkosten und wird im Erstattungsprinzip ausgezahlt. Die Projekte müssen dabei in einem Kalenderjahr beantragt, durchgeführt und abgerechnet werden. Für die reine Umsetzung haben Sie somit nur wenige Monate Zeit.

Als Kleinprojekte können beispielsweise Dorfgärten, die Ausstattung von Kulturräumlichkeiten oder Gemeinschaftshäusern, die Umgestaltung des Dorfplatzes, Infotafeln, Spielgeräte, der Erwerb von Lastenfahrrädern u.v.m. im Gebiet der LEADER-Region Voreifel – Die Bäche der Swist gefördert werden. Projekte mit höheren Gesamtausgaben können sich auf die LEADER-Förderung bewerben.

Nächste Frist für die Einreichung von Projektanträgen:
20.05.2024


Unterlagen zur Projektbewerbung

Folgende Dokumente müssen Sie bei der Projektbewerbung einreichen. Diese drei Dokumente sowie ggf. weitere notwendige Unterlagen (z.B. Nachweise zu Nutzungsrechten oder Genehmigungen, etc.) sind fristgerecht per E-Mail an info@leader-voreifel.de sowie anschließend auch postalisch an LAG Voreifel – Die Bäche der Swist e.V., Marie-Curie-Str. 3, 53359 Rheinbach zu senden.

Folgende Dokumente bieten weitere Informationen zur Förderung sowie zur Bewertung der Projekte:

Bevor sie mit ihrer Bewerbung anfangen, sollte in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit dem Regionalmanagement stattgefunden haben. Sprechen Sie uns gerne so früh wie möglich an!

E-Mail: info@leader-voreifel.de, Telefon: 0151-58425568; 0151-67961528


Zeitlicher Rahmen ihres Projektes

Kommen Sie mit ihrer Projektidee auf uns zu. Gemeinsam mit Ihnen klären wir die Förderfähigkeit und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen. Erfüllt ihr Antrag alle formalen Kriterien, bewertet unser Lenkungskreis ihr Projekt und entscheidet über die Förderung. Der Lenkungskreis setzt sich aus Akteuren der Region, von öffentlicher Seite, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Privatpersonen, zusammen.

  • Bewerbungsphase
    Nehmen Sie mit ihrer Projektidee Kontakt zum Regionalmanagement für eine Beratung auf und reichen Sie den Projektbewerbungsbogens mit Kosten- und Finanzplan fristgerecht beim Regionalmanagement ein.
  • Projektauswahl
    Der Lenkungskreis entscheidet nun anhand des Projektbewertungsbogens über ihren Antrag und wählt diesen im Idealfall, vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bereitstellung der Kofinanzierung, zur Förderung aus.
  • Abschluss Weiterleitungsvertrag
    Nun können Sie ggf. Ihren Antrag vervollständigen und dann den Weiterleitungsvertrag zwischen Ihnen und der LAG Voreifel – Die Bäche der Swist e.V. unterzeichnen. Achtung: Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach Unterzeichnung des Weiterleitungsvertrages begonnen werden!
  • Umsetzung und Abrechnung
    Ihr Projekt kann beginnen. Während der Umsetzung sollten Sie stetig mit dem Regionalmanagement in Kontakt bleiben. Die Kosten müssen Sie vorfinanzieren. Auszahlungsanträge können jedoch laufend zu festgelegten Stichtagen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Frist zur Einreichung der letzten Abrechnungsunterlagen ist der 15.11.2024.
  • Verwendungsnachweis
    Nach erfolgreicher Umsetzung müssen Sie einen Verwendungsnachweis als Ergebnisdokumentation über Ihr Projekt erstellen.